Sicherheit
Alle Mitarbeiter verfügen über die Sicherheitsausrüstung gemäss der Bauarbeiterverordnung vom 1.7.2011.
Diverse unserer Mitarbeiter haben den KOPAS-Kurs für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Maler- und Gipsergewerbe absolviert.
Persönliche Schutzausrüstung/ PSA
Als PSA gilt jede Vorrichtung, die dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und die diese gegen eines oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit und/oder Sicherheit gefährden können.
Jeder unserer Mitarbeiter ist mit einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgerüstet.
Die gesetzliche Grundlage für die Sicherheit von PSA findet sich in den Art. 12 – 18 der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV; SR 930.111). Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Anforderungen der EWG-Richtlinie über PSA (89/686/EWG). Für die Marktkontrolle zuständig ist im betrieblichen Bereich die SUVA
Ökologie
Ökologie ist auch für uns ein wichtiger Faktor. Anfallende Abfälle entsorgen wir fachgerecht.
BUWAL-Betriebsnummer: 270 10 3020
Die Farbresten werden zum grössten Teil auf der Baustelle getrennt und in speziellen Gebinden gelagert. Die anschliessende Entsorgung erfolgt gemäss Entsorgungskonzept der Malermeisterverbände beider Basel (IGM) und wird durch die Firma Fritz Furler AG, Ziefen, gesetzeskonform erledigt.
Eine moderne Spaltanlage reinigt im Haus verunreinigte Abwässer gemäss den kantonalen Vorschriften.
thommen maler ag
Ramlinsburgerstrasse 1
4415 Lausen